WpÜGAngebV WpÜG-Angebotsverordnung
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht
Kapitalgesellschaftsrecht
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Name oder Firma und Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers,
- 2.
- Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft,
- 3.
- Anzahl der vom Bieter und den gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltenen Aktien und Stimmrechte und die ihnen nach § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zuzurechnenden Stimmrechte,
- 4.
- Tag, an dem die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes überschritten wurde, und
- 5.
- die den Antrag begründenden Tatsachen.
Quelle: BMJ
Import: