WpIG Wertpapierinstitutsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht arbeiten die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank bei der Aufsicht über Wertpapierinstitute, Investmentholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften im Rahmen dieses Gesetzes und der Verordnung (EU) 2019/2033 mit anderen zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen zusammen und tauschen Informationen aus. Sonstige zuständige Stellen sind2013/36/EU genannten Aufsichtskollegien, soweit dies erforderlich ist. Die Bundesanstalt meldet der Europäischen Kommission insbesondere allgemeine Schwierigkeiten, die Wertpapierinstitute bei der Errichtung von Zweigniederlassungen, der Gründung von Tochterunternehmen und beim Betreiben von Geschäften nach § 2 Absatz 2 in einem Drittstaat haben.
- 1.
- die Europäische Bankenaufsichtsbehörde,
- 2.
- die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde,
- 3.
- der Europäische Ausschuss für Systemrisiken und
- 4.
- die Europäische Kommission.
Quelle: BMJ
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