VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
In einem Land, in dem kein Verfassungsgericht besteht, bleibt eine dem Oberverwaltungsgericht übertragene Zuständigkeit zur Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb des Landes bis zur Errichtung eines Verfassungsgerichts unberührt.
Quelle: BMJ
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