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VO VwVG NRW  
Ausführungsverordnung VwVG NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Für Amtshandlungen nach dem ersten und zweiten Abschnitt des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW werden folgende Gebühren erhoben:
  1. 1.
    Mahngebühr,
  2. 2.
    Pfändungsgebühr,
  3. 3.
    Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,
  4. 4.
    Wegnahmegebühr,
  5. 5.
    Schreibgebühr,
  6. 6.
    Verwaltungsgebühr,
  7. 7.
    Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft.
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