VO VwVG NRW Ausführungsverordnung VwVG NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Für Amtshandlungen nach dem ersten und zweiten Abschnitt des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW werden folgende Gebühren erhoben:
- 1.Mahngebühr,
- 2.Pfändungsgebühr,
- 3.Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,
- 4.Wegnahmegebühr,
- 5.Schreibgebühr,
- 6.Verwaltungsgebühr,
- 7.Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft.
Quelle: Justizportal NRW
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