VGG Verwertungsgesellschaftengesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)
Urheberrecht u.Ä.
Mitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind von der Verwertungsgesellschaft als Mitglied aufgenommene
- 1.
- berechtigte und
- 2.
- Einrichtungen, die Rechtsinhaber vertreten.
Quelle: BMJ
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