Suche

VersVermV  
Versicherungsvermittlungsverordnung

Spezialisierungen

Versicherungsrecht

Soweit der Gewerbetreibende nach § 20 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Sicherheiten zu leisten oder Versicherungen abzuschließen hat, hat er diese dem Versicherungsnehmer auf Verlangen nachzuweisen.
Quelle: BMJ
Import: