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VergStatVO  
Vergabestatistikverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Vergaberecht

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 678 - 680)
Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des AuftraggebersAnzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555) (ERechV) (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
Common Procurement Vocabulary-Code
(CPV-Code)
Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags
in Lose
 ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium: Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium: Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 15 VgV; § 3 EU Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) (VOB/A)
 Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV; § 3 EU Nr. 2 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 1 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 5 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV; § 3 EU Nr. 4 VOB/A)
 Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV; § 3 EU Nr. 5 VOB/A)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Dynamisches Beschaffungssystem ja   nein
Elektronische Auktion ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
Quelle: BMJ
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