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VerfGHG NRW  
Verfassungsgerichtshofgesetz NRW

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

Die Beschlussfassung im Vorverfahren sowie die Entscheidung, dass die Voraussetzungen des Artikels 32 Abs. 1 der Landesverfassung vorliegen, bedarf einer Mehrheit von mindestens fünf Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs.
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