Verf NRW Landesverfassung NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht II: Grundrechte
Die Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe und die freien Berufe sind zu fördern. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist zu unterstützen.
Quelle: Justizportal NRW
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