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VDG  
Vertrauensdienstegesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
Quelle: BMJ
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