Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
UKlaG
info
Unterlassungsklagengesetz
info
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Quelle:
BMJ
Import:
23.11.2024
a.F. verfügbar