StPO Strafprozessordnung
Strafrecht
Strafprozessrecht
Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn
- 1.
- Gefahr im Verzug ist oder
- 2.
- der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird
Quelle: BMJ
Import: