Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 332 Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung
Im übrigen gelten die im sechsten Abschnitt des zweiten Buches über die Hauptverhandlung gegebenen Vorschriften.
Quelle:
BMJ
Import:
19.11.2024