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StPO  
Strafprozessordnung

Strafrecht

Strafprozessrecht

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.
Quelle: BMJ
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