Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 151 Anklagegrundsatz
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Quelle:
BMJ
Import:
15.01.2025