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StGB  
Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Nichtvermögensdelikte

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Quelle: BMJ
Import:
LexMea

Übersicht: Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)

StrafrechtStrafrecht BTNichtvermögensdelikte

Übersicht zur Prüfungsreihenfolge der Körperverletzungsdelikte der §§ 223, 224, 225, 226, 227, 229, 230, 231 und 340 StGB.

 

Grundtatbestand

 

Qualifikation

 

  • § 225 StGB
    Schutzbefohlene

 

 

  • § 340 StGB
    KV im Amt

 

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Erfolgsqualifikation
(§ 18 StGB)

 

 

-

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Strafantrag

  • § 230 StGB
  • § 230 StGB

-

 

 

Zuletzt bearbeitet: