StGB Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.
Quelle: BMJ
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Übersicht zu den Delikten Diebstahl und Unterschlagung sowie den dazugehörigen Qualifikationen, schweren Fällen und Strafantragserfordernissen gem. der §§ 242, 243, 244, 244a, 246, 247 und 248a StGB.
Siehe auch die noch grundlegendere Übersicht: Eigentums- und Vermögensschädigungsdelikte (§§ 242 ff. StGB)
Grundtatbestand |
Diebstahl |
Unterschlagung |
Qualifikation |
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Strafzumessung (schwerer Fall) |
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- |
Strafantrag |
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