Delikt
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§ 258 Strafvereitelung
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§ 257 Begünstigung
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§ 259 Hehlerei
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§ 261 Geldwäsche
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Tathandlung
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Vereiteln, dass der Täter einer Vortat selbst dem Strafgesetz entspr. bestraft / einer Maßnahme unterworfen wird.
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Erschwerung des staatlichen Einzugs der Vorteile einer fremden Vortat durch Hilfeleisten bei der Sicherung zugunsten des Vortäters
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Erschwerung des staatlichen Einzugs der Vorteile einer fremden Vortat durch eigenes Ankaufen, Absetzen, etc.
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(Oft an die Hehlerei anschließende) Erschwerung des staatl. Einzugs der auch nur mittelbaren Vorteile einer fremden Vortat durch Umtauschen / Übertragen etc.
i.d.R., um Vermögenswerte der organisierten Kriminalität in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen.
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Tatobjekt
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Täter der Vortat
„persönl. Begünstigung“ = bzgl. Tatbeteiligten
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Nur unmittelbare (h.M.) Vorteile der Vortat
„sachliche Begünstigung“ = bzgl. Beute
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Nur unmittelbare Vorteile der Vortat (keine „Ersatzhehlerei“)
„sachliche Begünstigung“ = bzgl. Beute
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Auch mittelbare Vorteile der Vortat: Jeder ‚Gegenstand‘ der sich aufgrund einer Kette wirtschaftlicher Verwertungshandlungen auf eine Vortat zurückführen lässt
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Deliktart
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Erfolgsdelikt
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Abstraktes Gefährdungsdelikt
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Abstraktes Gefährdungsdelikt
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Erfolgsdelikt (außer Abs. 1 Nr. 2: abstrakt. Gef.delikt)
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Interesse
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Altruistisch = im Vortäterinteresse
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Altruistisch = im Vortäterinteresse
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Egoistisch = im eigenen Interesse (oder eines Dritten)
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Egoistisch = im eigenen Interesse (oder eines Dritten)
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Subjektiver Tatbestand
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Mindestens bed. Vorsatz / Eventualvorsatz (dolus eventualis)
+ direkter Vorsatz / Wissentlichkeit (dolus directus 2. Grades) bzgl. Vereitelungserfolg
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Mindestens bed. Vorsatz / Eventualvorsatz (dolus eventualis)
+ Absicht (dolus directus 1. Grades) einem anderen die Vorteile der Tat zu sichern
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Mindestens bed. Vorsatz / Eventualvorsatz (dolus eventualis)
+ Bereicherungsabsicht
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Mindestens bed. Vorsatz / Eventualvorsatz (dolus eventualis)
aber bzgl. Herrühren aus rechtswidriger Vortat bereits Leichtfertigkeit ausreichend (zur Vermeidung von Schutzbehauptungen)
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Historie
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Früher gemeinsam in einer Norm geregelt, daher: Strafvereitelung auch persönliche Begünstigung genannt (s.o.).
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Umfassende Novelle 18.03.2021
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