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Steuerberatervergütungsverordnung

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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).
Quelle: BMJ
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