SpkG NRW Sparkassengesetz NRW
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Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Die Sparkassen- und Giroverbände haben die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachtlich zu beraten. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde über das mögliche Vorliegen eines Stützungsfalles, die beabsichtigten Stützungsmaßnahmen und die Entscheidungen des Sparkassenstützungsfonds der Verbände rechtzeitig zu unterrichten.
Quelle: Justizportal NRW
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