SGG Sozialgerichtsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Beteiligte am Verfahren sind
1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene.
1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene.
Quelle: BMJ
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