SchRG Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Schiffshypothek löschen zu lassen, wenn die Forderung erlischt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Schiffsregister eingetragen werden.
Quelle: BMJ
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