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SchRG  
Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

ZivilrechtBürgerliches Recht

Sachenrecht

Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung der zur Berichtigung des Schiffsregisters oder zur Löschung der Schiffshypothek erforderlichen Urkunden verlangen.
Quelle: BMJ
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