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Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 3676 - 3678;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


AufwendungenErträge
 EuroEuroEuro EuroEuro
1.Zinsaufwendungen *1) *9)  ...1.Zinserträge aus *2) *9)  
2.Provisionsaufwendungen *4)  ... a)Kredit- und Geldmarktgeschäften... 
3.Nettoaufwand des Handelsbestands  ... b)festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen......
*6)*7)     --- 
4.Allgemeine   2.Laufende Erträge aus  
 Verwaltungsaufwendungen    a)Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren... 
 a)Personalaufwand    b)Beteiligungen *3)... 
  aa)Löhne und Gehälter...   c)Anteilen an verbundenen Unternehmen... 
  ab)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung.......    --- 
    ---  3.Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen ...
   darunter: für Altersversorgung ... Euro   4.Provisionserträge *5) ...
 b)andere Verwaltungsaufwendungen ......5.Nettoertrag des Handelsbestands ...
   --- *6)*7)   
5.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen *8)  ...6.Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ...
6.Sonstige betriebliche Aufwendungen  ...7.Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren ...
7.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft  ...8.Sonstige betriebliche Erträge ...
8.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  ...9.(weggefallen) ...
9.Aufwendungen aus Verlustübernahme  ...10.Außerordentliche Erträge ...
10.(weggefallen)  ...11.Erträge aus Verlustübernahme ...
11.Außerordentliche Aufwendungen  ...12.Jahresfehlbetrag ...
12.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  ... 
13.Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 6 ausgewiesen  ...
14.Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  ...
15.Jahresüberschuß  ...
   ---
 Summe der Aufwendungen  ... Summe der Erträge ...
   ===  ===
noch Gewinn- und Verlustrechnung (Kontoform)
  EuroEuro
1.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ....
2.Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ....
   ---
   ....
3.Entnahmen aus der Kapitalrücklage ....
   ---
   ....
4.Entnahmen aus Gewinnrücklagen  
 a) aus der gesetzlichen Rücklage... 
 b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen... 
 c) aus satzungsmäßigen Rücklagen... 
 d) aus anderen Gewinnrücklagen......
  ------
   ...
5.Entnahmen aus Genußrechtskapital ...
   ---
   ...
6.Einstellungen in Gewinnrücklagen  
 a) in die gesetzliche Rücklage... 
 b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen... 
 c) in satzungsmäßige Rücklagen... 
 d) in andere Gewinnrücklagen......
  ------
   ...
7.Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals ...
   ---
8.Bilanzgewinn/Bilanzverlust ...
  ===
*1)Bausparkassen haben den Posten 1 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern
  "a)für Bauspareinlagen... Euro 
  b)andere Zinsaufwendungen... Euro... Euro".
 -------- 
*2)Bausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
  "aa)Bauspardarlehen... Euro 
  ab)Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten... Euro 
  ac)sonstigen Baudarlehen... Euro 
  ad)sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften... Euro... Euro".
 -------- 
*3)Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 2 den Unterposten b Laufende Erträge aus Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte "und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften" zu ergänzen.
*4)Bausparkassen haben den Posten 2 Provisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
  "a)Provisionen für Vertragsabschluß und -Vermittlung... Euro 
  b)andere Provisionsaufwendungen... Euro... Euro".
    -------- 
 Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Aufwandposten 2 Provisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:
  "davon:  
  a)Courtageaufwendungen... Euro 
  b)Courtage für Poolausgleich... Euro" 
*5)Bausparkassen haben den Posten 4 Provisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
  "a)aus Vertragsabschluß und -vermittlung... Euro 
  b)aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung... Euro 
  c)aus Bereitstellung und Bearbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten... Euro 
  d)andere Provisionserträge... Euro... Euro".
    -------- 
 Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Ertragsposten 4 Provisionserträge wie folgt zu untergliedern:
  "davon:  
  a)Courtageerträge ... Euro
  b)Courtage aus Poolausgleich ... Euro"
*6)Kreditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwandposten 3 Nettoaufwand des Handelsbestands oder nach dem Ertragsposten 5 Nettoertrag des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten einzufügen:
  "3a./5a.Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben ... Euro".
*7)Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute, sofern sie nicht Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten aufzuführen:
  "3. Aufwand des Handelsbestands ... Euro"
 und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgenden Posten aufzuführen:
  "5. Ertrag des Handelsbestands ... Euro".
 Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen:
  "3. Aufwand des Handelsbestands ... Euro
  davon:  
  a)Wertpapiere... Euro 
  b)Futures... Euro 
  c)Optionen... Euro 
  d)Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften... Euro" 
 und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgende Posten aufzuführen:
  "5. Ertrag des Handelsbestands ... Euro
  davon:  
  a)Wertpapiere... Euro 
  b)Futures... Euro 
  c)Optionen... Euro 
  d)Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften... Euro" 
*8)Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben den Aufwandsposten Nummer 5 wie folgt zu untergliedern:
"5. Abschreibungen und Wertberichtigungen
  a)auf Leasingvermögen... Euro 
  b)auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen... Euro... Euro".
    -------- 
*9)Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben vor dem Ertragsposten „1. Zinserträge” den Posten „01. Leasingerträge” und vor dem Aufwandsposten „1. Zinsaufwendungen” den Posten „01. Leasingaufwendungen” auszuweisen.
Quelle: BMJ
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