RAVPV Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
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Recht der juristischen Berufe
Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion. § 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.
Quelle: BMJ
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