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Polizei- & Ordnungsrecht
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,
- 1.um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
- 2.um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,
- 3.wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und die Sache verwendet werden kann, um
- a)sich zu töten oder zu verletzen,
- b)Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
- c)fremde Sachen zu beschädigen oder
- d)die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Quelle: Justizportal NRW
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