ÖGDG NRW Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Spezialisierungen
Medizinrecht
Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt eigenständige Aufgaben im arbeitsteiligen Gesundheitswesen wahr.
Quelle: Justizportal NRW
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