Suche

OASG  
Opferanspruchssicherungsgesetz

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTGesetzliche Schuldverhältnisse

Deliktsrecht

Übersteigen die Ansprüche auf Schadensersatz mehrerer Pfandgläubiger die Höhe der Forderung, erhalten sie Befriedigung nur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche untereinander zur Höhe der Forderung.
Quelle: BMJ
Import: