NtV NRW Nebentätigkeitsverordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
- 1.Lehr- und Prüfungstätigkeiten an einer Hochschule und bei der Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Prüfungstätigkeiten bei einer Staatsprüfung,
- 2.Tätigkeiten als Sachverständiger für Gerichte oder Staatsanwaltschaften (außerhalb des Haupt- oder Nebenamtes).
- 3.im öffentlichen Interesse liegende wissenschaftliche Tätigkeiten in der Forschung im Auftrag einer Behörde sowie künstlerische Tätigkeiten,
- 4.die Erstattung von Gutachten durch Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte für juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- 5.ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verrichtungen, für die nach den Gebührenordnungen Gebühren zu zahlen wären,
- 6.die Abgeltung von Arbeitnehmererfindungen,
- 7.Tätigkeiten, die während eines unter Wegfall der Leistungen des Dienstherrn gewährten Urlaubs ausgeübt werden.
Quelle: Justizportal NRW
Import: