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NotAktVV  
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Recht der juristischen Berufe

Der Notar führt die folgenden Verzeichnisse:
1.
das Urkundenverzeichnis,
2.
das Verwahrungsverzeichnis.
Quelle: BMJ
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