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Landeswassergesetz NRW
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§ 60 Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden (zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes )
Der Gewässerschutzbeauftragte eines Abwasserverbandes wird von dessen Vorstand bestellt.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
22.10.2024