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Energie- & Umweltrecht
Die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper findet nach Maßgabe dieses Abschnitts für die folgenden Flussgebietseinheiten statt, deren jeweilige Einzugsgebiete erfasst werden:
- 1.Ems,
- 2.Maas,
- 3.Rhein und
- 4.Weser.
Quelle: Justizportal NRW
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