LWahlG NRW Landeswahlgesetz NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz
- 1.durch Verzicht,
- 2.durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit,
- 3.
- 4.durch Ungültigkeitserklärung der Wahl,
- 5.durch nachträgliche Berichtigung des Wahlergebnisses.
Quelle: Justizportal NRW
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