LPlG NRW Landesplanungsgesetz NRW
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Baurecht
Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster Grundwasserleiter durch Sümpfungsmaßnahmen beeinflusst wird.
Quelle: Justizportal NRW
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