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LMG NRW  
Landesmediengesetz NRW

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Bei der Zuordnung digitaler, terrestrischer Übertragungskapazitäten sind neben den in § 10 Abs. 2 genannten Kriterien folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
  1. 1.
    die Ergebnisse eines Pilotversuchs nach § 10b;
  2. 2.
    Investitionen, die zum Aufbau des Sendenetzes eingesetzt wurden;
  3. 3.
    im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.
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