LMG NRW Landesmediengesetz NRW
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Bei der Zuordnung digitaler, terrestrischer Übertragungskapazitäten sind neben den in § 10 Abs. 2 genannten Kriterien folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- 1.
- 2.Investitionen, die zum Aufbau des Sendenetzes eingesetzt wurden;
- 3.im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.
Quelle: Justizportal NRW
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