LImschG NRW Landes-Immissionsschutzgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.
Quelle: Justizportal NRW
Import: