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LHundG NRW  
Landeshundegesetz NRW

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Polizei- & Ordnungsrecht

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. S. 518b) außer Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt der § 4 für Hunde der Rassen Alano und American Bulldog sowie deren Kreuzungen untereinander und mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sechs Monate nach dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
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