LHundG NRW Landeshundegesetz NRW
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. S. 518b) außer Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt der § 4 für Hunde der Rassen Alano und American Bulldog sowie deren Kreuzungen untereinander und mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sechs Monate nach dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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