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LHO NRW
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Landeshaushaltsordnung NRW
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§ 86 Vorlage des Vermögensnachweises
Der Vermögensnachweis ist dem Landtag und dem Landesrechnungshof zusammen mit der Haushaltsrechnung vorzulegen.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
23.10.2024