LHO NRW Landeshaushaltsordnung NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Deckungsfähige Ausgabemittel dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zu Gunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.
Quelle: Justizportal NRW
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