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LHO NRW
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Landeshaushaltsordnung NRW
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§ 4 Haushaltsjahr
Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Finanzministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
22.10.2024