Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
LFoG NRW
info
Landesforstgesetz NRW
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 34 Wirtschaftsplan
Die Erfüllung des Betriebsplanes oder Betriebsgutachtens wird durch den Wirtschaftsplan sichergestellt, der für jedes Jahr aufzustellen ist.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
22.10.2024