KiStG NRW Kirchensteuergesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Die zuständigen Landes- oder Gemeindebehörden haben den Kirchen auf Anfordern die für die Besteuerung und den kirchlichen Finanzausgleich erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Justizportal NRW
Import: