Suche

KapMuG  
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.
Quelle: BMJ
Import: