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JustG NRW  
Justizgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

Das Amtsgericht kann für eine einzelne Angelegenheit Sachverständige auch dann beeidigen, wenn alle bei der Angelegenheit beteiligten Personen dies beantragen und die Beeidigung nach dem Ermessen des Gerichts angemessen erscheint.
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