JustG NRW Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Für Amtshandlungen nach diesem Abschnitt werden Kosten nach den Bestimmungen des Teils 4, Kapitel 2 - Kosten im Bereich der Justizverwaltung - erhoben.
Quelle: Justizportal NRW
Import: