JustG NRW Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Gemeinsamen Marktorganisationen, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, werden ausschließlich dem Finanzgericht Düsseldorf zugewiesen.
Quelle: Justizportal NRW
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