JustG NRW Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Dem Oberlandesgericht in Hamm werden folgende Entscheidungen für das Land Nordrhein-Westfalen übertragen:
- 1.die nach § 25 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz den Strafsenaten zugewiesenen Entscheidungen;
- 2.die Beschwerdeentscheidungen betreffend die Aussetzung des Strafrestes bei lebens-langer Freiheitsstrafe.
Quelle: Justizportal NRW
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