JustG NRW Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Im Fall des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen betreffen.
Quelle: Justizportal NRW
Import: