Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
GrCH
info
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
info
Öffentliches Recht
Europarecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 1 Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Quelle:
EURLEX
Import:
12.10.2024