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Gemeindeordnung NRW

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Kommunalrecht

Im Rahmen der vom Rat festgelegten allgemeinen Richtlinien entscheidet der Hauptausschuss über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Bürgermeister den Hauptausschuss regelmäßig und frühzeitig über solche Planungsvorhaben zu unterrichten.
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